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Führerscheinrecht 2013


Führerscheinrecht 2013

4. Februar 2013

Welche Anhänger dürfen ab dem 19.01.2013 mit der Klasse B gefahren werden?


Ab dem 19.1.2013 dürfen mit der Klasse B – im Rahmen der zulassungsrechtlichen Grenzen – alle Gespanne bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Es kommt nur noch auf die zulässige Gesamtmasse der Kombination an. Hiervon profitieren alle Inhaber der Klasse B. Schwere Gespanne benötigen eine spezielle Fahrberechtigung. Dabei besteht die Möglichkeit, durch eine Fahrerschulung die Berechtigung B96 für Gespanne bis 4.250 kg zulässige Gesamtmasse zu erwerben. Genügt das nicht, ist die Klasse BE erforderlich, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt wird. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse wird eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich. Diese Einschränkungen gelten nicht für Führerscheine der Klasse BE, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden.

Quelle: ADAC