
4. November 2012
Laut offiziellem Schreiben der DEKRA vom 29. November 2010 müssen PKW-Anhänger auch nach neuester Gesetzeslage nicht mit Winterreifen ausgestattet sein.
Wir sagen ein letztes mal "Servus"! Filiale Eckental schließt zum 30.09.2025.
4. November 2012
Laut offiziellem Schreiben der DEKRA vom 29. November 2010 müssen PKW-Anhänger auch nach neuester Gesetzeslage nicht mit Winterreifen ausgestattet sein.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX StVZO [...] dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.
Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge in der Land- oder Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen verfügbar sind.
Kurz-Zusammenfassung:
§ 2 Abs. 3a StVO - neu
(Quelle: BR-Drucksache 699/10 (Beschluss) vom 26.11.2010)